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   BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1494/91   

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https://dejure.org/1991,3175
BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1494/91 (https://dejure.org/1991,3175)
BVerfG, Entscheidung vom 21.11.1991 - 1 BvR 1494/91 (https://dejure.org/1991,3175)
BVerfG, Entscheidung vom 21. November 1991 - 1 BvR 1494/91 (https://dejure.org/1991,3175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nebenräume; keine Kündigung bei Selbstnutzung des Ausbaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 4; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigenbedarf - Nebenraum - Ausbau - Teilkündigung - Kündigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 494
  • WM 1992, 146
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1494/91
    Bei Anwendung dieser Grundsätze läßt das Urteil des Landgerichts nicht erkennen, daß es sich von einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Eigentumsgrundrechts hätte leiten lassen (vgl. BVerfGE 79, 292 [303]).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 21.11.1991 - 1 BvR 1494/91
    Es ist nichts dafür hervorgetreten, daß der Gesetzgeber mit dem am 1. Juni 1990 in Kraft getretenen § 564 b Abs. 2 Nr. 4 BGB die Erhaltung des Zuordnungsverhältnisses und der Substanz des Eigentums, die von der Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gefordert wird (vgl. BVerfGE 68, 361 [368]), verkannt hätte.
  • BVerfG, 11.03.1992 - 1 BvR 303/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der analogen Anwendung des § 564b Abs. 2

    Sie beziehen sich dazu unter anderem auf den Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats v. 21.11.1991 - 1 BvR 1494/91 - (WuM 1992, 47 ).

    Genau so wenig, wie sich aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG ein Anspruch des Eigentümers darauf ableiten läßt, daß ihm die Teilkündigung von Nebenräumen in entsprechender Anwendung der hier in Rede stehenden Norm für den hier umstrittenen Fall gestattet wird (vgl. Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG v. 21.11.1991, WuM 1992, 47 ), genau so wenig läßt sich für den Mieter aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip folgern, die Teilkündigung sei unzulässig.

  • LG Duisburg, 27.02.1996 - 23 (7) S 270/95

    Räumung und Rückgabe eines Mietgrundstücks; Auf einen Grundstücksteil beschränkte

    Das Bundesverfassungsgericht hat weder die restriktive noch die erweiternde Auslegung in verfassungsrechtlicher Hinsicht beanstandet (NJW 1992, 494 - zur Entscheidung des LG Stuttgart - NJW 1992, 1498 - zu einer entgegengesetzten Vorentscheidung).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 23.06.1999 - 7 C 235/99

    Wirksamkeit einer Kündigung über Wohnraum zum Zwecke anderweitiger Vermietung;

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